Ergebnis der Stiftungsratswahl der beiden Vertreter der Contergangeschädigten
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen hatte, jedoch einem Kandidaten nur eine Stimme geben konnte, habe ich ein anderes Bewertungsverfahren als die Conterganstiftung zugrunde gelegt.
Ich habe die Wahl als Zustimmungswahl angesehen, denn wenn ein Kandidat von rund 1.400 gültigen Stimmen mehr als 500 auf sich vereinigen kann, haben mehr als 1/3 der Wähler diesem Kandidaten zugestimmt.